Die NRW-Lan­desregierung hat diese Beschränkun­gen nun­mehr in Lan­desrecht umge­set­zt und eine neue Coro­naschutzverord­nung (Coro­naSch­VO) erlassen, die ab Mon­tag, den 2. Novem­ber in Kraft tritt.

Danach ist der Freizeit- und Ama­teur­sport­be­trieb auf und in allen öffentlichen und pri­vat­en Sportan­la­gen, Fit­nessstu­dios, Schwimm­bädern und ähn­lichen Ein­rich­tun­gen ist bis zum 30. Novem­ber 2020 unzuläs­sig. Davon ist auch unser Train­ing am Don­ner­stag und Fre­itag betrof­fen. Im Gegen­satz zum Lock­down im Früh­jahr 2020 sind die Maß­nah­men für alle gle­ich. Die im Bund-Län­der-Beschluss enthal­tene Aus­sage zum Indi­vid­u­al­sport ist insoweit konkreter gefasst wor­den, dass Indi­vid­u­al­sport allein, zu zweit oder auss­chließlich mit Per­so­n­en des eige­nen Haus­standes außer­halb geschlossen­er Räum­lichkeit­en von Sportan­la­gen betrieben wer­den darf.

Wir hof­fen sehr, dass diese Maß­nah­men die gewün­schte Wirkung zeigen und der erneute Lock­down bald wieder been­det wer­den kann.
Bleibt gesund und wir freuen uns auf ein Wieder­se­hen Anfang Dezem­ber im Hal­len­bad Heepen.
Euer Vor­stand