Fit für‘s Tauchen!

Tauch­sportärztliche Untersuchung

Sicheres Schwim­men und eine kör­per­liche Grund­fit­ness ist neben der Tauchsportärztlichen Unter­suchung (TSÄU) für die Teil­nahme an unseren Tauchkursen erforder­lich. Kinder und Jugendliche soll­ten auch beim s.g. ABC-Train­ing im Hal­len­bad eine gültige TSÄU vorweisen.

Bei der Tauch­sportärztlichen Unter­suchung wird der kör­per­liche Gesund­heit­szu­s­tand all­ge­mein, beson­ders die Lunge und der Hals-Nasen-Ohren-Bere­ich geprüft. Im Kurs wer­den Unter­suchungs­bö­gen aus­geteilt, auf denen die von Tauch­sportver­bän­den emp­fohle­nen Unter­suchun­gen aufge­führt sind und die Tauch­sport-Tauglichkeit durch den Arzt attestiert wird. Die Unter­suchung sollte von einem in der Tauchmedi­zin beson­ders erfahre­nen Arzt durchge­führt wer­den. Bis zum 18. Leben­s­jahr ist diese Unter­suchung jährlich zu wieder­holen, danach bis zum Erre­ichen des 40. Leben­s­jahr alle drei Jahre.

Hal­len­bad­train­ing

Der TCB e.V. möchte erwach­sene Vere­ins­mit­glieder, die keine gültige TSÄU vor­weisen, nicht vom gesun­den Flossen­schwim­men und ABC-Train­ing im Hal­len­bad abhal­ten. Die Train­ingsstun­den sind über den Lan­dess­port­bund NRW (LSB) ver­sichert und dieser fragt nicht nach ein­er tauch­sportärztichen Unter­suchung. Im Falle eines Unfalls gibt es Leis­tun­gen aus der Ver­sicherung des LSB. Passiert im Rah­men des Hal­len­bad­train­ings oder ‑aus­bil­dung mit DTG der höchst unwahrschein­liche Fall eins druck­kam­merpflichti­gen Tauchun­falls, gäbe es beim Fehlen ein­er aktuellen TSÄU ver­min­derte Leis­tun­gen aus der Ver­sicherung des VDST.

Kinder und Jugendliche soll­ten grund­sät­zlich auch für das ABC- und Schwimm­train­ing eine gültige TSÄU vor­weisen kön­nen. An der Tauchaus­bil­dung oder dem Train­ing mit Druck­luft­tauchgerät (DTG) dür­fen nur Kinder und Jugendliche teil­nehmen, die eine gültige TSÄU vor­weisen können.

Ausgenom­men von der TSÄU-Pflicht ist das Schnup­per­tauchen für alle Altersstufen. Hier ist die aus­ge­füllte “Erk­lärung zum Gesund­heit­szu­s­tand” erforder­lich. Bei Min­der­jähri­gen ist zusät­zlich die von den Sorge­berechtigten unter­schriebene “Doku­men­ta­tion des Aufk­lärungs­ge­spräch” notwendig.

Vere­ins-ver­anstal­tun­gen mit Drucklufttauchgerät

Der Vor­stand des Tauch­club Biele­feld e.V. weist eigen­ver­ant­wortlich han­del­nde Erwach­sene darauf hin, dass jedes Mit­glied eine gültige TSÄU haben muss, wenn es an Tauchevents im Rah­men des Vere­inslebens teilnimmt. 

Bei Kindern und Jugendlichen wird die Gültigkeit der TSÄU durch die sie beglei­t­en­den Tauch­part­ner bzw. die VDST-Tauch­lehrer überprüft.