Die Hal­len­bäder bleiben geschlossen, die Freibäder wer­den wohl erst­mal nicht auf­machen, die Sport­plätze sind ges­per­rt, nur das Joggen im Wald ist noch ges­tat­tet. “Social dis­tanc­ing” ist weit­er­hin das Gebot der Stunde. Somit wird es natür­lich auch ein Train­ing bis auf weit­eres nicht geben kön­nen. Aber auch die Tauchgänge im Freien sind nur unter­halb der Wasser­ober­fläche unprob­lema­tisch. Alles andere, die Anfahrt, das “Auf- und Abrödeln”, Absprachen beim Brief­ing und nicht zulet­zt im Falle eines Fall­es: Not­fall­si­t­u­a­tio­nen sind risikobe­haftete Kon­tak­t­mo­mente. Auch der Ver­leih von Aus­rüs­tung ins­beson­dere Atem­re­gler ist erst dann wieder möglich, wenn alle Fra­gen nach Infek­tion­süber­tra­gung und nach­fol­gen­der Desin­fek­tion abschließend gek­lärt sind. 
All dies führt dazu, dass auch Freigewässer­tauchgänge als Vere­insver­anstal­tung derzeit nicht möglich sind.
Dazu kommt die noch nicht wirk­lich zu beant­wor­tende Frage nach Lun­gen­schä­den nach ein­er — u. U. auch unbe­merkt — durchgemacht­en Coro­n­ain­fek­tion. Für Tauch­er mit ein­er durch­lebten COVID-19-Erkrankung erlis­cht die Tauchtauchtauglichkeit.
Die dann notwendi­ge erneute Unter­suchung soll bei einem Arzt der Fachge­sellschaft GTÜM unter beson­der­er Berück­sich­ti­gung der Lunge, ggf. mit Bildge­bung, durchge­führt werden.