Die NRW-Landesregierung hat diese Beschränkungen nunmehr in Landesrecht umgesetzt und eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, die ab Montag, den 2. November in Kraft tritt.
Danach ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Davon ist auch unser Training am Donnerstag und Freitag betroffen. Im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr 2020 sind die Maßnahmen für alle gleich. Die im Bund-Länder-Beschluss enthaltene Aussage zum Individualsport ist insoweit konkreter gefasst worden, dass Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen betrieben werden darf.