Die Hallenbäder bleiben geschlossen, die Freibäder werden wohl erstmal nicht aufmachen, die Sportplätze sind gesperrt, nur das Joggen im Wald ist noch gestattet. “Social distancing” ist weiterhin das Gebot der Stunde. Somit wird es natürlich auch ein Training bis auf weiteres nicht geben können. Aber auch die Tauchgänge im Freien sind nur unterhalb der Wasseroberfläche unproblematisch. Alles andere, die Anfahrt, das “Auf- und Abrödeln”, Absprachen beim Briefing und nicht zuletzt im Falle eines Falles: Notfallsituationen sind risikobehaftete Kontaktmomente. Auch der Verleih von Ausrüstung insbesondere Atemregler ist erst dann wieder möglich, wenn alle Fragen nach Infektionsübertragung und nachfolgender Desinfektion abschließend geklärt sind.
All dies führt dazu, dass auch Freigewässertauchgänge als Vereinsveranstaltung derzeit nicht möglich sind.
Dazu kommt die noch nicht wirklich zu beantwortende Frage nach Lungenschäden nach einer — u. U. auch unbemerkt — durchgemachten Coronainfektion. Für Taucher mit einer durchlebten COVID-19-Erkrankung erlischt die Tauchtauchtauglichkeit.
Die dann notwendige erneute Untersuchung soll bei einem Arzt der Fachgesellschaft GTÜM unter besonderer Berücksichtigung der Lunge, ggf. mit Bildgebung, durchgeführt werden.
Die dann notwendige erneute Untersuchung soll bei einem Arzt der Fachgesellschaft GTÜM unter besonderer Berücksichtigung der Lunge, ggf. mit Bildgebung, durchgeführt werden.