Fit für‘s Tauchen!
Tauchsportärztliche Untersuchung
Sicheres Schwimmen und eine körperliche Grundfitness ist neben der Tauchsportärztlichen Untersuchung (TSÄU) für die Teilnahme an unseren Tauchkursen erforderlich. Kinder und Jugendliche sollten auch beim s.g. ABC-Training im Hallenbad eine gültige TSÄU vorweisen.
Bei der Tauchsportärztlichen Untersuchung wird der körperliche Gesundheitszustand allgemein, besonders die Lunge und der Hals-Nasen-Ohren-Bereich geprüft. Im Kurs werden Untersuchungsbögen ausgeteilt, auf denen die von Tauchsportverbänden empfohlenen Untersuchungen aufgeführt sind und die Tauchsport-Tauglichkeit durch den Arzt attestiert wird. Die Untersuchung sollte von einem in der Tauchmedizin besonders erfahrenen Arzt durchgeführt werden. Bis zum 18. Lebensjahr ist diese Untersuchung jährlich zu wiederholen, danach bis zum Erreichen des 40. Lebensjahr alle drei Jahre.
Hallenbadtraining
Der TCB e.V. möchte erwachsene Vereinsmitglieder, die keine gültige TSÄU vorweisen, nicht vom gesunden Flossenschwimmen und ABC-Training im Hallenbad abhalten. Die Trainingsstunden sind über den Landessportbund NRW (LSB) versichert und dieser fragt nicht nach einer tauchsportärztichen Untersuchung. Im Falle eines Unfalls gibt es Leistungen aus der Versicherung des LSB. Passiert im Rahmen des Hallenbadtrainings oder ‑ausbildung mit DTG der höchst unwahrscheinliche Fall eins druckkammerpflichtigen Tauchunfalls, gäbe es beim Fehlen einer aktuellen TSÄU verminderte Leistungen aus der Versicherung des VDST.
Kinder und Jugendliche sollten grundsätzlich auch für das ABC- und Schwimmtraining eine gültige TSÄU vorweisen können. An der Tauchausbildung oder dem Training mit Drucklufttauchgerät (DTG) dürfen nur Kinder und Jugendliche teilnehmen, die eine gültige TSÄU vorweisen können.
Ausgenommen von der TSÄU-Pflicht ist das Schnuppertauchen für alle Altersstufen. Hier ist die ausgefüllte “Erklärung zum Gesundheitszustand” erforderlich. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die von den Sorgeberechtigten unterschriebene “Dokumentation des Aufklärungsgespräch” notwendig.
Vereins-veranstaltungen mit Drucklufttauchgerät
Der Vorstand des Tauchclub Bielefeld e.V. weist eigenverantwortlich handelnde Erwachsene darauf hin, dass jedes Mitglied eine gültige TSÄU haben muss, wenn es an Tauchevents im Rahmen des Vereinslebens teilnimmt.
Bei Kindern und Jugendlichen wird die Gültigkeit der TSÄU durch die sie begleitenden Tauchpartner bzw. die VDST-Tauchlehrer überprüft.